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Allgemeine Geschäftsbedingungen:
Um Pferdkaufverträge zum Abschluss zu bringen vermittelt Frau Almut
Cooper zwischen Pferdeeigentümern (Verkäufern) und
Kaufinteressenten.
Dabei wird Almut Cooper im Auftrag des Käufers tätig, der auch die
Vermittlungsprovision trägt.
In besonderen Fällen sind individuelle Vereinbarungen möglich.
Leistungen:
Frau Almut Cooper weist eine Vertragsabschlußmöglichkeit auf, bzw.
die Vermittlung eines Kaufvertragabschlusses.
Frau Almut Cooper wird nie selbst Partei des Kaufvertrages.
Sie ist nie zu eigenen Nachforschungen über Pferd, Verkäufer oder
Kaufinteressenten verpflichtet.
Sie gibt keinerlei Zusicherungen, Garantien oder
Eigenschaftsbeschreibungen, sondern gibt nur – nicht auf Richtigkeit
überprüfte – Informationen der Verkaufsvertragsparteien weiter, für
deren Richtigkeit Frau Almut Cooper deshalb nur im Fall von Vorsatz
oder grober Fahrlässigkeit haftet.
Alle Angaben über das Pferd und den Verkäufer hat der
Kaufinteressent vor Vertragsschluss selbst zu prüfen.
Für Solvenz des Kaufinteressenten wird von Frau Almut Cooper
keinerlei Gewähr übernommen.
Sie trägt nicht das Risiko der tatsächlichen und endgültigen
Durchführung des Kaufvertrags und ist insbesondere
nicht zur Rückzahlung von Provisionen und/oder Auslagenerstattung
verpflichtet, falls der Kaufvertrag widerrufen, angefochten oder aus
sonstigen Gründen rückabgewickelt wird.
Frau Almut Cooper legt den Kaufvertragsparteien nahe, einen
qualifizierten Tierarzt mit einer Ankaufuntersuchung zu beauftragen.
Für die Gestaltung des Vertrages empfiehlt Frau Almut Cooper die
Beratung durch einen Rechtsanwalt.
Auf Wunsch des Verkäufers oder auch des Käufers, übernimmt Frau
Almut Cooper selbstverständlich auch zusätzliche Aufgaben wie z.B.
die Organisation des Transportes .
Frau Almut -Cooper wird in der Regel nur auf Grundlage von
schriftlichen Aufträgen des Verkäufers oder des Kaufinteressenten
tätig.
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